Für alle entstandenen Kosten bitte unbedingt die Originalbelege, ggf. aufgeklebt mit Klebestift (kein Tackern oder Klebestreifen) auf DIN A4-Papier, beifügen. Thermobelege bitte kopieren und mit den Originalbelegen einreichen.
Keine Fahrten
Für die Abrechnung von PKW-Fahrten sind keine Tankquittungen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach §5 Bundesreisekostengesetz, also 0,20 € pro Kilometer und maximal 130,00 € pro Fahrt.
Keine Fahrten
Das ausgefüllte Dokument bitte ausdrucken, unterschreiben und zum Abrechnen einreichen.
Erstellt von Jan Kossick für Kultopia.